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Recht auf Auswanderung oder Recht auf Zuwanderung?

Gerhard Schwarz46. Economic Conference

Recht auf Auswanderung oder Recht auf Zuwanderung?

Auszüge aus der Einführung von Dr. Gerhard Schwarz anlässlich der 46. Economic Conference am 9. April 2018 im Zunfthaus zur Meisen

Besonders begrüsse ich die Referenten des heutigen Anlasses, Frau Dr. Madeleine Sumption vom Migration Observatory der Universität Oxford und Prof. Reiner Eichenberger von der Universität Fribourg. Was beide Referenten verbindet, ist, bei aller wissenschaftlichen Fundierung ihrer Arbeit, ihre grosse Medienwirksamkeit. Frau Sumptions Arbeit fand die Aufmerksamkeit etwa der BBC, der Financial Times, des Economist, der New York Times oder des Wall Street Journal. Und Prof. Eichenberger war gemäss dem Ökonomen-Ranking der FAZ und der NZZ in den letzten beiden Jahren der zweit-einflussreichste Vertreter seiner Zunft in der Schweiz. Detailliertere Lebensläufe finden Sie auf Ihren Sitzen.

Ein besonderer Gruss und Dank geht an die Georg und Bertha SchwyzerWiniker-Stiftung, Zürich, und ihre heute anwesenden Vertreter Conrad Schwyzer und Martin Schwyzer. Die Stiftung hat den heutigen Anlass grosszügig unterstützt und damit erst möglich gemacht. Herzlichsten Dank.

Von allen 46 Konferenzen, die wir durchgeführt haben, ist die heutige Veranstaltung jene mit der eindeutig grössten Nachfrage. Wir mussten über 70 Personen, die sich anmeldeten, wegen Platzmangels abweisen. Meine Erklärungshypothese für diesen erfreulichen Boom lautet, dass es vielleicht mit dem Brand der Progress Foundation und den Namen der Referenten zu tun hat, dass das grosse Interesse aber doch vor allem dem Thema zuzuschreiben ist.

«Freier Personenverkehr – Ausdruck der Freiheit?» Diese Frage – es ist eine Frage und keine Feststellung – nimmt eine politische Diskussion auf, die wie ein Flächenbrand fast ganz Europa erfasst hat und hinter zahlreichen politischen Umwälzungen und Trends steht. Es ist, wenn man an die Völkerwanderung von Afrika nach Europa denkt, die bereits mehr im Gange ist, als uns hier in der Schweiz vielleicht bewusst ist, eine eigentliche Schicksalsfrage. Und sie treibt uns Liberale seit langem ganz besonders um. Ich sehe hier vor allem drei Teil- bzw. Unterfragen.

  1. Gibt es neben dem unbestreitbaren Menschenrecht auf freie Auswanderung so etwas wie ein unverbrüchliches Recht auf freie Zuwanderung? Gemeint ist nicht die temporäre Aufnahme von unmittelbar an Leib und Leben bedrohten Flüchtlingen – sie sollte im Rahmen des Möglichen eine humanitäre Selbstverständlichkeit sein. Gemeint ist vielmehr die dauerhafte Immigration: Die EU hat uns hier mit den vier Freiheiten, dem politischen Dogma, der freie Personenverkehr stehe auf der gleichen Stufe wie die Freiheiten des Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehrs und sei mit ihnen untrennbar verbunden, intellektuell in die Irre geführt. Immerhin hält sich auch die EU an ihr eigenes Dogma nur innerhalb ihres Integrationsraumes. An der Aussengrenze handelt sie dagegen so, wie alle Staaten dieser Erde heute und früher de jure oder jedenfalls de facto immer handelten – sie begrenzt und kontrolliert die Zuwanderung bzw. versucht dies zumindest.
  2. Daraus ergibt sich die zweite Frage, wie denn diese kontrollierte Offenheit am besten, am freiheitsverträglichsten, zu organisieren sei. Es gibt unzählige Methoden in Theorie und Praxis, die sicherstellen, dass nicht einfach jeder und jede in ein Land einwandern kann, die also die Zahl der Zuwanderer begrenzen, oft eine wie auch immer definierte qualitative Auswahl treffen und allenfalls die Integrationsfähigkeit zu berücksichtigen versuchen. Die unvollständige Liste reicht von Prüfungen, allgemeinen oder solchen der Sprachkenntnisse, über Punktesysteme, geografische Zuteilungen, first-come, first-serve, Berufskontingente, Einwanderungen in den Arbeitsmarkt, Familiennachzug, explizite oder faktische Eintrittspreise bis zu Verlosungen. Liberalen sind Preislösungen und allenfalls Verlosungen am sympathischsten.
  3. Natürlich muss man auch die Frage nach dem Nutzen stellen, obwohl sie an der Antwort auf die normative Frage, ob es ein Recht auf freie Zuwanderung oder im Gegenteil ein Recht auf Kontrolle, ja Abwehr von Zuwanderung gibt, nichts ändert. Es ist eine Binsenwahrheit, dass die Migranten profitieren, sonst würden sie kaum ihr Ursprungsland verlassen. Unbestreitbar ist auch, dass gerade ein Land wie die Schweiz insgesamt von der kontrollierten Offenheit ausserordentlich profitiert, nicht nur wirtschaftlich, sondern auch wissenschaftlich und kulturell. Einiges spricht auch dafür, dass zumal über die lange Frist alle Ansässigen von der Offenheit profitieren. Aber klar ist auch, dass die Vorteile kaum personell und geografisch gleichmässig verteilt sind und dass es auch Verlierer der Zuwanderung gibt. Jeder politische Umgang mit der Migration muss diese Tatsache berücksichtigen.

Ich hoffe wie Sie, auf einige dieser Fragen, gewiss nicht auf alle, in der nächsten Stunde Antworten zu bekommen, aber vor allem Anregungen und Denkanstösse. …

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