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Genügsamer Bilateralismus

(NZZ – Wirtschaft – Schwarz und Wirz – Dienstag, 30. November 2021, Seite 23)

Von Gerhard Schwarz

Nach der missglückten Brüssel-Reise von Bundesrat Cassis wurde ich oft gefragt, was die Schweiz machen solle; sie habe ja die Verhandlungen über das Rahmenabkommen «einseitig» abgebrochen. Mit dieser Charakterisierung schieben jene, die das Abkommen als «alternativlose» Lösung für das Verhältnis der Schweiz zur EU angesehen hatten, der Schweiz den schwarzen Peter zu.

Dabei wird in Verhandlungen selten darüber verhandelt, ob man gemeinsam die Verhandlungen abbrechen wolle. Vor allem aber ist zu fragen, ob nicht jene Seite den Abbruch verursacht, die, bildlich gesprochen, zwar am Tisch sitzen bleibt, aber sagt, es gebe nichts mehr zu verhandeln. Wenn die andere Seite dann vom Tisch aufsteht, ist sie kein Bösewicht. Sie hätte es nur früher tun sollen.

Nach dem klärenden Abbruch ist nüchterne Gelassenheit nötig. Man muss nur aufpassen, dass man Gelegenheiten für eine Revitalisierung des Dialogs nicht verpasst. Gleichzeitig sollte man sich für alle Eventualitäten rüsten.

Da der EU Reife, Vernunft, Selbstinteresse und Verantwortung nicht völlig abgehen, wird sie irgendwann aus dem Schmollwinkel herauskommen. Gleichzeitig sollte die Schweiz erkennen, dass eine Teilhabe der Schweiz am Binnenmarkt nur zu den Bedingungen der EU zu haben ist, die mit dem System Schweiz nicht kompatibel sind. Die Schweiz und ihre Unternehmen sollten daher ein neues, intaktes Verhältnis zur EU anstreben, das bescheidener und realistischer sein sollte.

Dieser genügsame Bilateralismus, der nicht von der Stärkung der Standortqualität durch innovationsfreundliche Rahmenbedingungen, der Konzentration auf wenige Regulierungen und dem Abbau eigener Handelshemmnisse ablenken darf, könnte so aussehen:

  • statt Teilhabe am EU-Binnenmarkt möglichst freier Zugang zum Markt, also Freihandel statt Integration;
  • Spezialabkommen zur Vereinfachung grenzüberschreitender Wertschöpfungsketten;
  • statt eines Pakets von über hundert Abkommen nur ausgewählte Abkommen in gegenseitigem Interesse;
  • nur wenige Abkommen, die sich am EuGH-Auftrag zur Vertiefung des Binnenmarktes reiben, dafür Fokussierung auf technische Vereinbarungen etwa zur Stabilität der Stromnetze;
  • autonomer Nachvollzug von Regeln, für die sich schweizerischer Perfektionismus und Partikularismus nicht lohnen;
  • allenfalls Akzeptanz der indirekten Unterstellung unter den EuGH in wenigen der Schweiz besonders wichtigen Fragen;
  • freiwillige finanzielle Beteiligung an Programmen für die Stabilität Europas (Kohäsionszahlungen), aber nicht als Preis für den Zugang zum Binnenmarkt.

Der grosse Historiker Edgar Bonjour hat das Wort von der aussenpolitischen Genügsamkeit von Kleinstaaten geprägt. Selbstbewusste Genügsamkeit sollte auch zur Richtschnur des Verhältnisses der Schweiz zur EU werden.


Gerhard Schwarz war Leiter der NZZ-Wirtschaftsredaktion und ist heute Präsident der Progress Foundation.

NZZ 30. November 2021, Seite 23

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