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Der säkulare Staat, religiöser Pluralismus und Liberalismus

José Casanova38. Economic Conference

Progress Foundation – 38th Economic Conference, 02.06.2014
Der säkulare Staat, religiöser Pluralismus und Liberalismus
Prof. Dr. José Casanova

Unser globales Zeitalter wurde vom bekannten katholischen Philosophen, Charles Taylor, aus Kanada zu Recht als Ein säkulares Zeitalter bezeichnet. Aber „säkular“ bedeutet in diesem Zusammenhang nicht ohne oder „nach der“ Religion, sondern beschreibt einen Zustand zunehmender Pluralisierung religiöser und nicht-religiöser Möglichkeiten.

Der erste und wichtigste Grundsatz des neuen globalen säkularen Zeitalters ist die Aner- kennung der Religionsfreiheit als unabdingbares persönliches Recht, das auf der heiligen Würde jedes Menschen beruht. Glaubensbekenntnisse oder Dogmen haben keine Rechte. Rechte haben nur Menschen. Menschen haben das Recht und die Aufgabe, ihrem Gewissen frei und ohne Zwang zu folgen. Die Wahrheit kann nicht aufgezwungen, sondern muss freiwillig angenommen werden. Entsprechend besitzen weder die Wahrheit noch der Irrtum automatisch Rechte und das ist das fundamental Neue am neuen säkularen Zustand. Menschen haben das Recht und die Pflicht, frei von Zwang die Wahrheit zu suchen und nach Glück zu streben und dabei ihrem Gewissen zu folgen.

Der zweite Grundsatz des neuen säkularen Zustands ist institutioneller Natur, namentlich der Grundsatz eines neu definierten säkularen Staates. Der moderne Staat sollte säkular sein, allerdings nicht im laizistischen oder säkularistischen Sinn, bei dem die Religion kritisch negativ betrachtet wird und der Staat für sich das Recht in Anspruch nimmt, die Religion zu reglementieren und sie durch Ausschluss vom öffentlichen Raum in Schranken zu halten. Vielmehr sollte der Staat aus Respekt vor der Religionsfreiheit jedes einzelnen Bürgers säkular sein. Dabei ist er verpflichtet, im Namen der Religionsgleichheit gegenüber allen Religionen eine gewisse neutrale Distanz zu wahren. Diese zeichnet sich nicht durch Relativismus aus, sondern durch das Prinzip des gleichwertigen Respekts gegenüber allen religiösen und nicht-religiösen Weltanschauungen. Der säkulare Staat soll in Religionsangelegenheiten zwar nicht eine vollständig agnostische Haltung einnehmen, muss sich aber als theologisch nicht kompetent betrachten, wenn es um die Vermittlung bei Religionsstreitigkeiten oder bei Fragen der Glaubenswahrheit geht. Er soll seine Rolle als Hüter der Orthodoxie und der wahren Religion aufgeben und gleichzeitig die Heterodoxie verbieten. Seine Aufgabe besteht im Wesentlichen darin, religiöse Minderheiten vor der diskriminierenden Herrschaft der Mehrheit zu schützen.

Das dritte Grundprinzip des neuen säkularen Zustands ist die Anerkennung eines funda- mentalen soziologischen Faktums unseres globalen Zeitalters – nämlich, dass die globale Menschheit von einer unumstösslichen religiösen und kulturellen Pluralität gekennzeichnet ist. Diese Einsicht führt wiederum zur Anerkennung, dass religiöser Pluralismus keine negative Tatsache ist, die korrigiert und behoben werden muss, sondern ein positives Prinzip, das alle Religionsgemeinschaften zu gegenseitiger Achtung und Anerkennung – und letztlich zum interreligiösen Dialog – auffordert.

Der Grundsatz der persönlichen Religionsfreiheit, das Prinzip eines säkularen Staates, der die Religionsfreiheit schützt, und die Anerkennung religiöser Pluralität als positiver Ausdruck globalen menschlichen Daseins sind die drei Eckpfeiler des globalen säkularen Zeitalters und markieren eine bedeutende Abkehr von der bis dahin vorherrschenden religiösen „Haushaltung“ sowie vom vorherrschenden europäischen Verständnis säkularer Moderne. Im christlichen Westen gründete die christlich-religiöse Haushaltung, zumindest seit der konstantinischen und theodosianischen Ernennung des Christentums zur offiziellen Religion des Kaiserreichs, auf der fundamentalen dogmatischen Unterscheidung zwischen „wahr“ und „falsch“. Laut Jan Assman ist dies die schicksalshafte „mosaische“ Unterscheidung, die in der Geschichte der Menschheit erstmals durch den Monotheismus eingeführt wurde. Diese Unterscheidung wird von allen drei abrahamitischen Religionen, dem Judentum, dem Christentum und dem Islam gemacht.

Im lateinischen Westen war es der Heilige Augustinus, der das unvergängliche theologische Fundament der christlichen Haushaltung begründete, die das monotheistische und monopolistische religiöse System des Christentums bis zum modernen säkularen Zeitalter bestimmte. Die Denklehre der „mosaischen“ Unterscheidung zwischen einer wahren und einer falschen Religion wurde in den politischen Grundsatz übertragen, dass „Irrtum“ keine Rechte besitzt. Lediglich die Wahrheit besitzt Rechte, einschliesslich des Rechts, von den geistlichen und welt- lichen Mächten gleichermassen aufgezwungen zu werden.

Diese Denklehre wurde denn auch in den Grundsatz des Westfälischen Systems Cuius regio ejus religio (lateinisch für: wessen das Land, dessen (ist) die Religion) übertragen. Die Formel hat zur Beendigung der Religionskriege während der frühen europäischen Staatenbildung geführt, die durch die Religionsunterschiede und die religiöse Pluralisierung im Zuge der Reformation hervorgerufen wurden. Sie verlieh dem königlichen Herrscher die Macht, in seinem Hoheitsgebiet die Religion zu bestimmen. In der Folge wurde Nordeuropa flächendeckend protestantisch, während sich Südeuropa ausschliesslich dem Katholizismus zuwandte. In der Mitte bildeten sich drei Staaten – Holland, Deutschland und die Schweiz – mit bikonfessionellen Gesellschaften, wobei jedes Land sein eigenes System von konfessionellen „Säulen“, „Ländern“ oder „Ständen“ entwickelte. Religionsminderheiten, insbesondere die sogenannten religiösen Sekten, wurden vertrieben und fanden vorerst Aufnahme im einzigen multikonfessionellen Staat (katholisch, protestantisch, orthodox) des frühen modernen Europas – der polnisch-litauischen Union (Polish-Lithuanian Commonwealth) – und letzten Endes auch in der Neuen Welt.

Der Übergang von der christlichen zur säkularen Haushaltung ist ein komplexer Prozess, der seit einigen Jahrhunderten anhält und noch lange nicht abgeschlossen ist. Der wichtigste Grundsatz der säkularen Haushaltung – die auf den unabdingbaren Rechten des Einzelnen beruhende Religionsfreiheit – gilt in vielen Teilen der Welt nicht, weder in der islamischen Welt noch in zahlreichen autoritären Staaten, namentlich in den kommunistischen und postkommunistischen Ländern.

Das Prinzip der religiösen Toleranz entwickelte sich langsam während des 18. Jahrhunderts und wurde von den säkularen Aufklärern ebenso wie von den utilitaristischen Machthabern in protestantischen Ländern wie England, Holland oder Preussen gefördert. Erstmals Einfluss gewann der Grundsatz der Religionsfreiheit jedoch erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in den amerikanischen Kolonien. Er wurde primär von den radikalen protestantischen Sekten, den Baptisten und Quäkern, unterstützt, die bezüglich Religionsfreiheit eine Loslösung sowohl von der Kirche als auch vom Staat anstrebten. Nach der amerikanischen Revolution wurde das sektiererische Prinzip der Religionsfreiheit in der doppelten Bestimmung im Ersten Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten (First Amendment) institutionalisiert, der die Einführung einer Staatsreligion verbietet und die freie Religionsausübung in der Gesellschaft schützt.

Ein fundamental neues System religiösen Pluralismus tauche in den Vereinigten Staaten in Form des amerikanischen Denominationalismus auf und beruhte auf dem Grundsatz der Gleichheit aller Religionsgemeinschaften vor dem Gesetz. Dieses Prinzip hatte die Tendenz, die traditionelle europäische Unterscheidung zwischen Kirche und Sekte zum einen und zwischen Orthodoxie und Heterodoxie zum anderen zu untergraben. Ebenfalls unterhöhlt wurde damit der elementare Grundsatz der christlichen Haushaltung, d.h. die Unterscheidung zwischen wahrer und falscher Religion.

Während die Vereinigten Staaten zum Schutz des religiösen Pluralismus die säkulare Staatsform einführten, entstand in Europa in verschiedenen Phasen der Entkonfessionalisierung eine andere Form von säkularem Staat. Wir sollten nicht vergessen, dass mit Ausnahme der polnisch-litauischen Union jeder frühe moderne absolutistische Staat Europas ein konfessioneller Staat war und entweder die katholische, anglikanische, lutherische, kalvinistische oder orthodoxe Kirche vertrat. Entsprechend hatte der Säkularisierungsprozess in Europa im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten eine Entkonfessionalisierung zur Folge. Der Prozess der Säkularisierung war von drei wesentlichen Mustern geprägt. Erstens, vom laizistischen Muster der feindseligen Entstaatlichung durch einen konfliktären Bruch mit der Staatskirche. Das prominenteste Beispiel für diese Entwicklung ist Frankreich nach der französischen Revolution. Zweitens, vom Muster der schrittweisen Säkularisierung und Entkonfessionalisierung des Staates durch die zunehmende Tolerierung aller Religionsminderheiten, während die Staatskirche ihren privilegierten Status beibehielt. Dieses Muster zeigte sich im anglikanischen England und den lutherischen nordischen Ländern. Drittens, vom Muster der einvernehmlich ausgehandelten Entkonfessionalisierung des Staates und der Entstaatlichung der Kirche unter Beibehaltung der körperschaftlichen Beziehung zwischen dem Staat und der (den) Staatskirche(n). Dieses Muster ist in bikonfessionellen Ländern wie Deutschland und Holland sowie in verschiedenen katholischen Ländern durch Konkordate zu beobachten. Bei allen drei europäischen Modellen geht der Prozess der Säkularisierung ohne Entfaltung des religiösen Pluralismus einher.

Im Zuge der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen nach dem Zweiten Weltkrieg breitet sich nicht das laizistisch-säkularistische Modell Europas global aus, sondern das dreiteilige amerikanische Modell bestehend aus persönlicher Religionsfreiheit, säkularem Staat, der die freie Religionsausübung in der Gesellschaft schützt, und aus pluralistischem Denominationalismus. Paradoxerweise hat die Ausbreitung der globalen säkularen Haushaltung keine homogene Säkularisierung zur Folge, wie es die europäischen soziologischen Theorien der Moderne und der Säkularisierung vorhergesagt hatten, sondern bringt vielmehr unterschiedliche Dynamiken religiöser Wiederbelebung und insbesondere weltweit zunehmender religiöser Pluralisierung mit sich. Das moderne „säkularistisch-religiöse” System der Klassifizierung, das aus der Transformation des westlichen Christentums entstand und das wir gerne als Säkularisierungsprozess bezeichnen, hat sich weltweit etabliert und steht in einer dynamisch transformativen Interaktion mit allen nicht-westlichen Religionskulturen. Sämtliche religiös-kulturellen Systeme, seien sie christlich oder nicht-christlich, westlich oder nicht-west- lich, werden durch diese interaktiven Dynamiken umgestaltet.

Im Sinne von Charles Taylor kann man diesen Prozess als globale Erweiterung des säkularen immanenten Rahmens verstehen, d.h. einer „kosmischen”, einer „sozialen” und einer individuellen „moralischen” Ordnung, die funktionieren, als ob Deus non daretur (als gäbe es Gott nicht). Paradoxerweise wird die zuerst im Westen und später auf der ganzen Welt erfolgende Institutionalisierung des säkularen immanenten Rahmens zum Garanten eines neuartigen säkularen/religiösen Systems, das auf der hierarchielosen und freien Religionsausübung aller Religionsformen beruht. Der gegenwärtige globale Zustand zeichnet sich nicht nur dadurch aus, dass alle Formen menschlicher Religion –vergangene und aktuelle, von der „primitivsten“ bis hin zur „modernsten“ – zur individuellen und kollektiven Aneignung zur Verfügung stehen, sondern auch dadurch, dass die Religionen vermehrt lernen müssen, in den heutigen globalen Städten nebeneinander zu existieren.

Aber auch wenn ich mit meiner Behauptung richtig liege, dass die Ausbreitung dieser säkularen Haushaltung der wichtigste globale Trend der vergangenen 50 Jahre ist, heisst dies noch nicht, dass ein solcher neuartiger Trend überall auf dieselbe Art und Weise institutionalisiert oder jederzeit widerstandslos akzeptiert wird. Ganz im Gegenteil: In vielen Teilen der Welt manifestiert sich eine offene und bisweilen von Gewalt geprägte Ablehnung des Grundsatzes der Religionsfreiheit. Insgesamt hat die Anerkennung des Prinzips der Religionsfreiheit nahezu überall zu gewissen radikalen Veränderungen und bisweilen zu einem deutlichen Bruch mit alten religiösen Traditionen und historisch gewachsenen Mustern in der Beziehung zwischen Kirche und Staat geführt.

Selbst gestandene europäische Demokratien, welche die Religionsfreiheit zumindest in ihrer Verfassung verankert haben, mussten ihre traditionellen Muster der Beziehung zwischen Kirche und Staat in den vergangenen Jahrzehnten als Folge des wachsenden religiösen Pluralismus anpassen, der durch die religiöse Individualisierung im Zuge der Säkularisierung, durch die Ausbreitung neueinwandernder Religionen in vielen europäischen Gesellschaften, insbesondere des Islams, sowie durch die Globalisierungsprozesse entstanden ist. Diese Globalisierungsprozesse führen dazu, dass der religiöse Pluralismus weltweit von allen als unumstössliche Tatsache unseres globalen menschlichen Daseins anerkannt werden muss. Alle europäischen Staaten waren gezwungen, die Beziehung zwischen Kirche und Staat neu auszurichten, weil sie entweder noch zu konfessionell waren und die nationale Religionsmehrheit gegenüber den religiösen Minderheiten bevorzugt wurde, wie dies in den lutherischen nordischen Staaten der Fall war, oder weil religiöse Bürger durch das Festhalten des Staates an einem religionsfreien laizistischen öffentlichen Raum tendenziell diskriminiert wurden. Diese reflektierte Einsicht hat einflussreiche europäische Denker wie Jürgen Habermas dazu bewogen, die legitime Rolle der Religion im öffentlichen Raum anzuerkennen und von postsäkularen Gesellschaften zu sprechen.

Der Prozess verläuft keineswegs reibungslos und alle europäischen Gesellschaften bekunden Mühe, den Islam als legitime europäische Religion anzuerkennen. Als Reaktion auf den Islam als einwandernde Religion sind in vielen europäischen Gesellschaften gleichzeitig zwei gegensätzliche Strömungen entstanden: auf der einen Seite die Bekräftigung der christlichen Vormachtstellung und auf der anderen Seite ein aggressiver, laizistischer und gegen die Religion an sich gerichteter Säkularismus.

Zur Zeit der Allgemeinen Menschenrechtserklärung im Jahr 1948 war der Grundsatz der Religionsfreiheit lediglich in ein paar wenigen westlichen Ländern institutionalisiert und selbst in diesen Staaten konnten die Landeskirchen ihre Privilegien trotz Verankerung der Religionsfreiheit in der Verfassung bis zu einem gewissen Grad bewahren. In diesem Sinne kann berechtigterweise argumentiert werden, dass die Ausbreitung der säkularen Haushaltung der bedeutendste globale Trend der vergangenen 50 Jahre ist. Unsere Sensibilisierung für die zunehmende Unterdrückung religiöser Minderheiten in vielen Teilen der Welt ist bereits ein Hinweis auf die expansive Entwicklung der Forderung nach persönlicher Religionsfreiheit als Menschenrecht und auf den Widerstand in vielen Regionen gegen die wachsende Institutionalisierung eines weltweiten Menschenrechtsregimes.

Es ist offensichtlich, dass sich der von den modernen Staaten und den modernen Gesell- schaften unseres globalen Zeitalters geforderte Liberalismus stark vom historischen Liberalismus der europäischen Gesellschaften des 19. Jahrhunderts unterscheidet. Der Liberalismus des 19. Jahrhunderts war die Antwort auf die historische Notwendigkeit der Säkularisierung, d.h. der Entkonfessionalisierung der Staaten, nationalen Gemeinschaften und Individuen, um sie von der Bevormundung durch die kirchlichen Institutionen, insbesondere durch die transnationale katholische Kirche, zu befreien. Die wiederholte Vertreibung der Jesuiten aus den westeuropäischen Gesellschaften durch liberale Regierungen war ein beispielhafter Ausdruck antiklerikaler, nationalistischer und etatistisch-liberaler Ideologien. Die Jesuiten waren als Vertreter des transnationalen päpstlichen Ordens und als bekanntester katholischer Bildungsorden der Angstgegner des Liberalismus.

Aufgrund des heute geltenden ideologischen, moralischen und religiösen Pluralismus hat sich die Rolle des liberal-demokratischen Staates grundlegend geändert. Seine Aufgabe besteht darin, die Voraussetzungen für einen freien und gleichberechtigten Ausdruck der ideologischen Weltanschauungen, moralischen Überzeugungen und politischen Projekte seiner Bürger zu schaffen, solange diese nicht im Widerspruch zu den fundamentalen Rechten jedes Einzelnen auf Leben, Freiheit, Gleichheit und das Streben nach Glück stehen.

Den Rechten und Freiheiten aller Bürger zuliebe sollten sowohl Kirchen (religiöse Gemeinschaften) als auch liberal-säkulare Staaten darauf verzichten, sich als autoritäre „mater et magistra“ ihrer untergebenen „Kinder” zu betrachten, und sich darauf beschränken, die gleich- berechtigte materielle und spirituelle Entfaltung aller zu ermöglichen.

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